Im Ev.-Luth. Kirchenkreis Lübeck-Lauenburg ist eine Teilzeit-Stelle für  Religionsgespräche (Berufsschulreligionsunterricht) und Religionsunterricht an der Emil-Possehl-Schule in Lübeck zum 01.09.2024 zu besetzen.  Die Stelle umfasst 16 Unterrichtsstunden, was zu einer Gesamtarbeitszeit von 24,5 Stunden/Woche führt. Der Lehrauftrag ist zunächst auf drei Jahre befristet. Es besteht die Aussicht auf Verlängerung. Die Besetzung erfolgt im Einvernehmen mit der Schulleitung durch den Kirchenkreisrat.  Die Emil-Possehl-Schule (EPS) ist eine berufliche Schule in Lübeck mit einem gewerblich-technisch ausgerichtetem Profil. Aufgrund ihres Bildungsangebotes und der personellen wie sächlichen Ausstattung ist die EPS eine Bildungsinstitution mit erheblicher Bedeutung für die Wirtschaftsregion um das Hauptzentrum Lübeck mit dem Einzugsgebiet im Süden des Landes Schleswig-Holstein, von Fehmarn bis an den Hamburger Rand. In sieben Berufsfeldern mit 38 Ausbildungsberufen und zusätzlichen Vollzeitbildungsgängen wird an der EPS ein breites und aktuelles Bildungsangebot in vielfältigen Fachrichtungen und Schwerpunkten angeboten. Rund 165 Lehrkräfte unterrichten ca. 3.100 Schülerinnen am Schulstandort in Lübeck-Mitte.

Es ist zum 01.09.2024, eine befristete Teilzeitstelle (24,50 Stunden/Woche) zu besetzten, durch:

Eine Diakonin bzw. ein Diakon,  eine Gemeindepädagogin bzw. ein Gemeindepädagoge  oder eine Religionspädagogin bzw. ein Religionspädagoge  mit Fachhochschul- oder Hochschulabschluss (m/w/d)  für die Religionsgespräche (Berufsschulreligionsunterricht) und Religionsunterricht. 

Der Einsatz kann in allen Vollzeitschulformen der EPS erfolgen. Dies sind Klassen der Ausbildungsvorbereitung, der Berufsfachschulen 1 und 3, die Fachoberschule und die Berufsoberschule sowie das berufliche Gymnasium. Branchenspezifische Kenntnisse sind nicht erforderlich

eine Religionspädagogin/ein Religionspädagoge (m/w/d)

  • Lübeck (Kirchenkreisverwaltung)
  • 01.09.2024
  • Teilzeit
  • befristet

Die Kirchengemeinden sind Träger ihrer Verwaltungsaufgaben; sie sind verpflichtet, die Verwaltungsaufgaben, die im § 2 des Kirchenkreisverwaltungsgesetzes aufgeführt sind, durch die Kirchenkreisverwaltung ausführen zu lassen. Die Kirchenkreisverwaltung hat gemäß Artikel 20 und 69 der Verfassung der Evangelisch-Lutherischen Kirche in Norddeutschland in Verbindung mit dem Kirchenkreisverwaltungsgesetz die Aufgabe, die Verwaltungsgeschäfte der Kirchengemeinden und der Kirchengemeindeverbände auszuführen. Über die Kosten für diese Leistung entscheidet die Kirchenkreissynode.

Die Kirchenkreisverwaltung berät die Kirchengemeinden im Wege der Erstberatung in sämtlichen Rechtsfragen. Darüber hinaus wird die Kirchenkreisverwaltung für den Kirchenkreisrat teilweise aufsichtlich tätig. Das bedeutet, dass die Angelegenheiten, die gemäß Artikel 26 der Verfassung und § 86 der Kirchengemeindeordnung genehmigt werden müssen, zum Teil von der Kirchenkreisverwaltung erledigt werden.

Wen wir brauchen

  • Teilnahme an den entsprechenden schulischen Veranstaltungen, wie Fortbildungen, Konferenzen und Besprechungen.
  • Kooperative Zusammenarbeit mit der weiteren Kollegin für Religionsgespräche und Religionsunterricht, sowie den Lehrkräfteteam der jeweiligen Schulform.

Unsere Erwartungen

Wir wünschen uns eine Mitarbeiterin bzw. einen Mitarbeiter:

  • mit Erfahrung im unterrichtlichen Einsatz und/oder in der religionspädagogischen Arbeit mit Jugendlichen und jungen Erwachsenen.
  • mit Interesse an der Lebenswirklichkeit der Schülerinnen und Schüler.
  • mit zeitlicher Flexibilität - mit der Bereitschaft zur interdisziplinären Zusammenarbeit mit den anderen Lehrkräften an der Schule.
  • mit Kenntnissen in der digitalen Arbeit und dem Willen, diese Kenntnisse zu ver-tiefen.
  • mit Freude am Engagement, das Schulleben aktiv mitzugestalten.
  •  mit hoher Kommunikations- und Kooperationsfähigkeit .
  • und der Bereitschaft, an Fortbildungen – insbesondere pädagogischen – teilzunehmen.

Was wir bieten

  • Entgelt und Sozialleistungen nach dem Tarifvertrag für Kirchliche Beschäftige (TV KB)
  • Betriebliche Altersversorgung im Rahmen der VBL
  • Entgeltumwandlung, Fahrradleasing
  • ein kollegiales Arbeitsumfeld an der Schule
  • einen hilfreichen Arbeitskreis der kirchlichen Mitarbeitenden an Berufsbildenden Schulen

Was sonst noch wichtig ist

Wir fördern die berufliche Gleichstellung der Geschlechter und die Vielfalt unter unseren Mitarbeitenden. Schwerbehinderte und ihnen gleichgestellte Personen sind in besonderem Maße aufgefordert, sich zu bewerben Sie übernehmen in Ihrem Aufgabenbereich Mitverantwortung für die glaubwürdige Erfüllung kirchlicher Aufgaben. Wir setzen daher voraus, dass Sie sich gegenüber der Nordkirche loyal verhalten, die evangelische Identität unserer Einrichtung achten und in Ihrem beruflichen Handeln den Auftrag der Kirche vertreten und fördern.

Wir machen darauf aufmerksam, dass Fahrtkosten nicht erstattet werden.

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Ihr Name, E-Mailadresse und Ihr Lebenslauf sind erstmal die wichtigsten Angaben für uns. Weitere Unterlagen können Sie uns auch dann als E-Mail senden, wenn Sie uns auf Ihre persönliche Eingangsbestätigung antworten und die Dokumente als Anlage anfügen.

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Ihre Ansprechperson:
Bonnie Jule Jaeger

Tel: 0451/7902252

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