Der Ev.-Luth. Kirchenkreis Ostholstein sucht zum 1. März 2027 eine Pastorin oder einen Pastor für die gesamtkirchliche Pfarrstelle Vertretungs- und Unterstützungsdienste (1) mit einem Stellenumfang von 100 %. Die Stelle wird für einen Zeitraum von acht Jahren besetzt. Die Besetzung erfolgt über die Berufung durch den Kirchenkreisrat.
Gesamtkirchliche Pfarrstelle Vertretungs- und Unterstützungsdienste (1)
- Königstraße 8, 23730 Neustadt in Holstein
- 01.03.2027
- 100 %
- befristet für 8 Jahre
- 5.286,94 bis 6.972,92 EUR brutto pro Monat
Zwischen Fehmarnbelt und Lübecker Bucht, den Seen der Holsteinischen Schweiz und den Weiten Wagriens liegt der Ev.-Luth. Kirchenkreis Ostholstein. Nichts liegt uns näher als “frisches Wasser”: und so laden wir Sie zu einem erfrischenden Rundgang auf unserer neuen Internetpräsenz ein.
Hier finden Sie unsere Website: Kirchenkreis Ostholstein
Wen wir brauchen
Im Rahmen Ihrer Tätigkeit im Vertretungspfarramt begegnen Sie sehr vielen spannenden und unterschiedlichen Personen, Themen und Aufgaben. Neben der klassischen Vertretung einer Vakanz oder langfristigen Erkrankung können auch die Erschließung spezieller Themenfelder (etwa: Vorstellung des Terminstundenmodell) oder das projektbezogene Arbeiten (z.B. Fortbildungstag für Ehrenamtliche) zu Ihrem Aufgabenspektrum gehören.
Die Kirchenregionen im Kirchenkreis Ostholstein befinden sich in unterschiedlichen Veränderungsprozessen. Ihre Aufgabe ist es, in Vertretungssituationen diese Prozesse zukunftsfähig mitzugestalten. Diese sich immer wieder neu stellenden Aufgaben erfordern von Ihnen ein hohes Maß an Reflexionsvermögen, Verbindlichkeit und Beziehungsarbeit sowie einschlägiger Berufserfahrung als Pastor*in.
Der Dienst als Vertretungspastor*in im Kirchenkreis verlangt von Ihnen eine explizite Rollenklarheit hinsichtlich der gesamtkirchlichen Aufgabe. Diese Bedeutung ist in jeder einzelnen Vertretungssituation neu auszuhandeln, was u.a. Verhandlungsgeschick im Rahmen der Kontraktgestaltung mit den Kirchengemeinden und Pfarrsprengeln bei Aufnahme der Vertretungstätigkeit erfordert. Dieser Anspruch von Rollenklarheit gilt in gleichem Maße für die Beendigung der jeweiligen Vertretungstätigkeit.
Unsere Erwartungen
Sie verfügen idealerweise über eine supervisorische oder beraterische Zusatzausbildung oder bringen die Bereitschaft mit, eine solche berufsbegleitende Weiterbildung zu beginnen.
Die regelmäßige Teilnahme an den Treffen der Vertretungspastor*innen des Kirchenkreises und die Bereitschaft zur Inanspruchnahme von Supervision halten wir für selbstverständlich.
Die Übernahme von Bereitschaftsdiensten im Rahmen der Notfallseelsorge des Kirchenkreises Ostholstein für Einsätze im häuslichen Bereich wird vorausgesetzt.
Ein Führerschein der Klasse B/BE und zeitliche Flexibilität sind notwendig.
Der Wohn- und Dienstsitz sollte im Gebiet des Kirchenkreises Ostholstein liegen.
Auf diese Stelle können sich Pastorinnen und Pastoren bewerben, die in einem Dienstverhältnis zur Evangelisch-Lutherischen Kirche in Norddeutschland stehen.
Gute Gründe, sich für uns zu entscheiden
Der Kirchenkreis Ostholstein erstreckt sich vom Stadtrand Lübecks und der Region an der Lübecker Bucht über die östliche Holsteinische Schweiz bis Weißenhäuser Strand, Wagrien bis hin zur Insel Fehmarn und liegt somit in einer der reizvollsten Landschaften Schleswig-Holsteins. Die beiden Propsteien Eutin und Oldenburg sind sowohl städtisch als auch ländlich geprägt.
Rund 900 hauptamtliche Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sind im Ev.-Luth. Kirchenkreis Ostholstein, seinen Kirchengemeinden, Diensten und Einrichtungen mit rund 64 Pastorinnen und Pastoren, zwei pröpstlichen Personen sowie über 4.000 ehrenamtlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter für insgesamt rund 82.100 evangelische Gemeindeglieder in 34 Kirchengemeinden im Einsatz.
Das Team der Vertretungs- und Unterstützungspastor*innen besteht derzeit insgesamt aus sieben Pfarrstellen und arbeitet im Auftrag der pröpstlichen Personen. Es wird zudem in seiner Tätigkeit von der Geschäftsführung des Evangelischen Zentrums in Eutin begleitet.
In unserem Kirchenkreis genießt das Vertretungspfarramt einen ausgesprochen hohen Stellenwert und erfährt gleichzeitig die entsprechende Wertschätzung seitens der Gemeinden, Pfarrsprengel und der leitenden Organe des Kirchenkreises.
Was sonst noch wichtig ist
Die Bezüge richten sich nach dem Kirchenbesoldungsgesetz nach den Besoldungsgruppen A 13/ A14 und der jeweils erreichten Erfahrungsstufe. Bei privatrechtlich beschäftigten Pastor*innen findet der TV KB (Entgeltgruppe 13) entsprechend Anwendung.
Werden Sie Teil unseres Teams im Vertretungspfarramt und gestalten Sie den Kirchenkreis Ostholstein zukunftsfähig mit. Wir freuen uns auf Sie!
Kontaktieren Sie uns gerne:
Propst Dirk Süssenbach (Propstei Oldenburg)
E-Mail: propst.oldenburg@kk-oh.de oder Telefon: 04521 - 8005 302
Pröpstin Christine Halisch (Propstei Eutin)
E-Mail: proepstin.eutin@kk-oh.de oder Telefon 04521 - 8005 203
Ihre aussagekräftige Bewerbung richten Sie bitte bis zum 15.12.2026 an den Vorsitzenden des Kirchenkreisrates des Ev.-Luth. Kirchenkreises Ostholstein, Herrn Propst Dirk Süssenbach, Königstraße 8, 23730 Neustadt oder per E-Mail an propst.oldenburg@kk-oh.de
Entscheidend ist nicht das Datum des Poststempels, sondern der rechtzeitige Zugang bei der angegebenen Adresse.
Dirk Süssenbach
Vorsitzender des Kirchenkreisrates
Tel: 04521 - 80 05 302